Passar 1.0: Was Unternehmen wissen sollen

Am 1. Juni 2023 ist es soweit: Das Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) nimmt die erste Version des neuen Warenverkehrssystems «Passar» in Betrieb. Passar löst die heutigen Frachtanwendungen NCTS und e-dec schrittweise ab. Erfahren Sie, welche Verbesserungen und Neuerungen Passar mit sich bringt, und welche Unternehmen davon profitieren können.

Passar in Kürze

«Passar» ist die Bezeichnung des neuen Warenverkehrssystems des BAZG für die digitale Abwicklung der Zollverfahren. Passar wird ab Juni 2023 in mehreren Etappen in Betrieb genommen. Bis Ende 2026 werden alle Prozesse im Zusammenhang mit der Durchfuhr, der Ausfuhr, der Einfuhr, den Spezialverzollungen sowie die Erhebung weiterer Abgaben vereinfacht, harmonisiert und durchgehend digitalisiert sein. Dies ist ein zentrales Ziel des Digitalisierungs- und Transformationsprogramms DaziT.

Vorteile für die Wirtschaft

Die Vorteile für die Wirtschaft sind an die verschiedenen Ausbauphasen von Passar und dessen Umsystemen gekoppelt und werden entsprechend schrittweise ihren Nutzen entfalten. Der signifikanteste Schritt erfolgt mit Passar 2.0 (Einfuhr) ab Anfang 2025.

Die Wirtschaft profitiert auf mehreren Ebenen:

  • Der administrative Aufwand (Regulierungskosten) sinkt dank der Vereinfachung und Standardisierung der Prozesse.
  • Die End-to-End-Digitalisierung eliminiert schrittweise die bestehenden Medienbrüche und insbesondere das Papier-Handling an der Grenze.
  • Die verstärkte Automatisierung und der Einsatz technologischer Innovationen beschleunigen den Grenzübertritt.
  • Schaltergänge entfallen: Sofern Verfahrensbeteiligte die digitalen Lösungen zur Abwicklung der Zollformalitäten und zur Entrichtung weiterer Abgaben (u.a. LSVA) verwenden, müssen Verfahrensbeteiligte künftig nur noch bei Kontrollen an der Grenze anhalten.
  • Die technologische Modernisierung erhöht die Systemsicherheit und -stabilität. Die Kompatibilität mit der EU bleibt dabei gewährleistet (NCTS Phase 5, ICS2).

Weiterführende Informationen
Herausgeber: Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit