Aufhebung der Industriezölle ab 1. Januar 2024: Auswirkungen und Handlungsempfehlungen
Als Teil des Massnahmenpakets «Importerleichterungen» mit dem Ziel, Handelshemmnisse zu reduzieren, können Industrieprodukte ab dem 1. Januar 2024 zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Zudem wird der Zolltarif im Bereich der Kapitel 25–97 (Industriegüter) vereinfacht.
Bei der Einfuhr von Handelswaren oder Vormaterialien, die in der Schweiz weiterverarbeitet und wieder exportiert werden, entfällt dadurch zwar die Pflicht zur Vorlage präferenzieller Ursprungsnachweise, doch für die Ausfuhr der betroffenen Waren ist man weiterhin auf die Ursprungsnachweise angewiesen.
Unternehmen müssen bereits heute gültige Vorursprungsnachweise oder alternativ eine Veranlagungsverfügung mit Präferenzvermerk vorweisen können, wenn bei der Ausfuhr von Erzeugnissen ein Ursprungsnachweis ausgestellt werden soll. Diese Praxis ändert sich mit der Aufhebung der Industriezölle nicht.
Unser einstündiges Webinar zeigt auf, für wen Handlungsbedarf besteht und welche Lösungen aus Sicht einer Zollexpertin am besten geeignet sind, weiterhin an präferenzielle Ursprungsnachweise des ausländischen Lieferanten (Warenverkehrsbescheinigung oder Ursprungserklärung auf der Rechnung) zu gelangen, die als Vorbelege für die Ausfuhr benötigt werden.
Schwerpunkte
- In welchen Fällen ist der präferentielle Ursprungsnachweis bzw. Vorursprungsnachweis für die Ausfuhr weiterhin erforderlich
- Welche Vorbereitungen müssen bis 1. Januar 2024 erfolgen
- Welche Massnahmen sind aus Sicht einer Zollexpertin am besten geeignet
Leitung
Manuela Neeb, Head of Customs Switzerland, Schenker Schweiz AG
Termin04.10.2023, Webinar
Dauer
10.30 - 11.30 Uhr
Kosten
Mitglieder: kostenlos
Nichtmitglieder: CHF 80.--